Auf der Grundlage des Bayerischen Naturschutzgesetzes gilt seit 18. Februar 1886 die „Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5/1986.
In § 2 dieser Verordnung sind die Schutzgebietsgrenzen nur grob beschrieben: „Die Grenze des Schutzgebietes verläuft, im Süden beginnend, vom Ickinger Wehr nach Icking, über Holzen, Ebenhausen, ostwärts an Hohenschäftlarn vorbei, entlang der B 11 über Baierbrunn nach Höllriegelskreuth.“
Zweck des Landschaftsschutzgebietes „Isartal“ gemäß Verordnung ist es,
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, insbesondere den Flußlauf auf der Isar samt Seitenbächen, Altwassern, Feuchtflächen, Auenbereichen und Quellaustritten sowie die Standortbedingungen für eine standortgerechte Artenvielfalt in flußbegleitenden Waldungen, Au- und Leitenwäldern, auf Heideflächen und Streuwiesen, Schotterbänken und Kiesbrennen zu sichern,
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren, insbesondere den abwechslungsreichen Talraum der Isar mit Steilhängen und Leiten, den auf Teilstrecken einzigartigen Wildflußcharakter, die ausgedehnten Auenbereiche, die im Hangwald tiefeingeschnittenen Bachläufe sowie die typischen geologischen Gesteinsformationen zu erhalten,
- die besondere Bedeutung für die Erholung zu gewährleisten, insbesondere ein bevorzugtes Naherholungsgebiet und weitläufiges Wandergebiet zu sichern und den Erholungsverkehr zu ordnen und zu lenken.“
Im Bereich von Baierbrunn ist der exakte Grenzverlauf nicht als eindeutige Linie in der einschlägigen Karte des Amtsblattes ausgewiesen, sondern aufgrund der groberen Abgrenzungslinie im Bereich des Ortskerns teils nicht einfach nachzuvollziehen. Dort, wo Straßen als Grenzlinie definiert sind, ist die Abgrenzung eindeutig.